Artikel 1 von 1

Warnschutzweste EN 471 gelb L/XL

Artikelnummer: WW-EN471-XL-GELB
Gewicht: 0.5 kg

Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer.


lieferbar in 3-5 Tagen
Warnwestenpflicht in Europa

* Deutschland: Pflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, außer geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen.
* Belgien: Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorrad) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
* Finnland: Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen.
* Frankreich: Ab dem 1. Juli 2008 Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads). Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen.
* Italien: Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt die Warnweste tragen, was nach dem Gesetz in der Regel der Fahrer ist.
* Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
* Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt, die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
* Norwegen: Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
* Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen seit 1. Mai 2005 eine vom Fahrersitz aus leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
* Portugal: Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeuge mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht, jedoch nicht für Motorradfahrer.
* Slowakei: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
* Spanien: In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
* Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
* Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger seit 2008 außerhalb des Ortsgebietes und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen.

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Warnschutzweste EN 471 gelb L/XL

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Warnwestenpflicht in Europa

* Deutschland: Pflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, außer geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen.
* Belgien: Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorrad) außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
* Finnland: Alle Fahrzeugführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen.
* Frankreich: Ab dem 1. Juli 2008 Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads). Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen.
* Italien: Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt die Warnweste tragen, was nach dem Gesetz in der Regel der Fahrer ist.
* Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
* Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt, die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.
* Norwegen: Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
* Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen seit 1. Mai 2005 eine vom Fahrersitz aus leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese auch tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
* Portugal: Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeuge mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht, jedoch nicht für Motorradfahrer.
* Slowakei: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
* Spanien: In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer.
* Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen.
* Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger seit 2008 außerhalb des Ortsgebietes und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen.