Fachkräfte, die erstmalig Prüfungen n. §57b StVZO vornehmen möchten, benötigen dafür eine 4-tägige Erstschulung (E57b).
Schulungsdauer: 2 Tage, Teilnahmeurkunde nach §57b StVZO nach erfolgreicher Abschlussprüfung
Voraussetzungen:
- Berufsqualifikation gem. Anlage XVIIId
- aktuelles Führungszeugnis
- aktueller Auszug Fahrerlaubnisregister